Industriemeister Kunststoff/Kautschuk
IHK Vorbereitungslehrgang
Zielgruppe:
Berufstätige aus dem Bereich Kunststoff/Kautschuk, die einen beruflichen Aufstieg beabsichtigen.
Voraussetzung:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
(1) Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Handlungsspezifische Qualifikationen:
1. Das Ablegen des Prüfungsteils ,Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen‘, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz (1) Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzun¬gen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Spätestens zur Prüfung zu den ,Handlungsspezifischen Qualifika¬tionen‘ muss der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AdA) durch Prüfung nachgewiesen worden sein.
Ziele:
Dieser Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister Kunststoff/Kautschuk.
Teil I A Ausbildung der Ausbilder (AdA)
-Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
-Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
-Ausbildung durchführen
-Ausbildung abschließen
Teil II B. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)
-Rechtsbewusstes Handeln
-Betriebswirtschaftliches Handeln
-Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
-Zusammenarbeit im Betrieb
-Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Teil III C. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
1. Handlungsbereich Kunststofftechnik
-Betriebstechnik
-Werkstoffe
-Produktionsprozesse
-Wahlpflichtschwerpunkte:
a. Bearbeitungstechnik
b. Verarbeitungstechnik
c. Kautschuktechnik oder
d. Faserverbundtechnik
2. Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
3. Handlungsbereich Führung und Personal
-Personalführung
-Personalentwicklung
-Qualitätsmanagement
Berufstätige aus dem Bereich Kunststoff/Kautschuk, die einen beruflichen Aufstieg beabsichtigen.
Voraussetzung:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
(1) Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Handlungsspezifische Qualifikationen:
1. Das Ablegen des Prüfungsteils ,Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen‘, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz (1) Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzun¬gen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Spätestens zur Prüfung zu den ,Handlungsspezifischen Qualifika¬tionen‘ muss der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AdA) durch Prüfung nachgewiesen worden sein.
Ziele:
Dieser Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister Kunststoff/Kautschuk.
Teil I A Ausbildung der Ausbilder (AdA)
-Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
-Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
-Ausbildung durchführen
-Ausbildung abschließen
Teil II B. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)
-Rechtsbewusstes Handeln
-Betriebswirtschaftliches Handeln
-Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
-Zusammenarbeit im Betrieb
-Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Teil III C. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
1. Handlungsbereich Kunststofftechnik
-Betriebstechnik
-Werkstoffe
-Produktionsprozesse
-Wahlpflichtschwerpunkte:
a. Bearbeitungstechnik
b. Verarbeitungstechnik
c. Kautschuktechnik oder
d. Faserverbundtechnik
2. Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
3. Handlungsbereich Führung und Personal
-Personalführung
-Personalentwicklung
-Qualitätsmanagement
Industriemeister Kunststoff/Kautschuk
IHK Vorbereitungslehrgang
Zielgruppe:
Berufstätige aus dem Bereich Kunststoff/Kautschuk, die einen beruflichen Aufstieg beabsichtigen.
Voraussetzung:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
(1) Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Handlungsspezifische Qualifikationen:
1. Das Ablegen des Prüfungsteils ,Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen‘, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz (1) Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzun¬gen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Spätestens zur Prüfung zu den ,Handlungsspezifischen Qualifika¬tionen‘ muss der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AdA) durch Prüfung nachgewiesen worden sein.
Ziele:
Dieser Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister Kunststoff/Kautschuk.
Teil I A Ausbildung der Ausbilder (AdA)
-Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
-Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
-Ausbildung durchführen
-Ausbildung abschließen
Teil II B. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)
-Rechtsbewusstes Handeln
-Betriebswirtschaftliches Handeln
-Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
-Zusammenarbeit im Betrieb
-Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Teil III C. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
1. Handlungsbereich Kunststofftechnik
-Betriebstechnik
-Werkstoffe
-Produktionsprozesse
-Wahlpflichtschwerpunkte:
a. Bearbeitungstechnik
b. Verarbeitungstechnik
c. Kautschuktechnik oder
d. Faserverbundtechnik
2. Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
3. Handlungsbereich Führung und Personal
-Personalführung
-Personalentwicklung
-Qualitätsmanagement
Berufstätige aus dem Bereich Kunststoff/Kautschuk, die einen beruflichen Aufstieg beabsichtigen.
Voraussetzung:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
(1) Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Handlungsspezifische Qualifikationen:
1. Das Ablegen des Prüfungsteils ,Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen‘, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz (1) Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzun¬gen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Spätestens zur Prüfung zu den ,Handlungsspezifischen Qualifika¬tionen‘ muss der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AdA) durch Prüfung nachgewiesen worden sein.
Ziele:
Dieser Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister Kunststoff/Kautschuk.
Teil I A Ausbildung der Ausbilder (AdA)
-Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
-Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
-Ausbildung durchführen
-Ausbildung abschließen
Teil II B. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)
-Rechtsbewusstes Handeln
-Betriebswirtschaftliches Handeln
-Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
-Zusammenarbeit im Betrieb
-Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Teil III C. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
1. Handlungsbereich Kunststofftechnik
-Betriebstechnik
-Werkstoffe
-Produktionsprozesse
-Wahlpflichtschwerpunkte:
a. Bearbeitungstechnik
b. Verarbeitungstechnik
c. Kautschuktechnik oder
d. Faserverbundtechnik
2. Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
3. Handlungsbereich Führung und Personal
-Personalführung
-Personalentwicklung
-Qualitätsmanagement
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Gebühr5.480,00 €5.480,00 € (ohne Teil A) Ausbildung der Ausbilder
-
Kursnummer: 25-05A01
Periode 2025 -
StartDi. 16.09.2025
18:00 UhrEndeDi. 16.09.2025
21:15 Uhr
Unterrichtstage:
dienstags, 18:00 - 21:15 Uhr
samstags, 08:00 - 13:00 Uhr
Gesamtumfang: ca. 1.000 UStd.
Hinweis: Dauer: Januar 2025 bis Juni 2028
Geschäftsstelle: Lohne