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Barrierefreiheitserklärung – Ludgerus-Werk e.V.

Barrierefreiheitserklärung

Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung und Pflege unserer digitalen Inhalte kann es in Einzelfällen zu Barrieren kommen, die die uneingeschränkte Nutzung unserer Website oder Anwendung für alle Menschen erschweren. Wir sind bestrebt, kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit zu arbeiten und setzen alles daran, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Sollte es dennoch Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Angebote geben, bitten wir um eine direkte Kontaktaufnahme. Wir sind bemüht, Lösungen zu finden und Anpassungen vorzunehmen, um den Zugang für alle Nutzer zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass sich diese Barrierefreiheitserklärung auf die Inhalte und Funktionen innerhalb des Umfangs unserer Verantwortung bezieht. Wir übernehmen keine Haftung für externe Websites, auf die wir verlinken.

1. Einleitung

Das Ludgerus-Werk e.V. Lohne ist bemüht, ihre Website www.ludgerus-werk.de und ihre mobilen Anwendungen (im Folgenden „digitale Angebote“) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind:

  • Richtlinie (EU) 2016/2102
  • § 12 b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • § 7 BITV 2.0 in der jeweils geltenden Fassung

2. Stand der Vereinbarkeit

Die digitalen Angebote sind teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit EN 301 549 (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) vereinbar.

Die Bewertung erfolgte auf Grundlage einer Selbstbewertung durch das Team des Ludgerus-Werk e.V. im Juni 2025. Dabei wurden einzelne Seiten manuell auf gängige Barrierefreiheitskriterien (z. B. Alternativtexte, Kontraste, Tastaturbedienbarkeit) geprüft. Dabei wurden Mängel festgestellt, insbesondere in Bezug auf PDF-Dokumente und die Skalierbarkeit von Texten auf mobilen Geräten. Eine vollständige BITV-Konformität konnte daher noch nicht festgestellt werden.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht barrierefrei:

Nicht barrierefreie Inhalte und geplanter Ausgleich

Bereich/Beschreibung

WCAG‑Kriterium

Geplante Lösung / Zeitplan

Ältere PDF-Dokumente (vor 2020)

1.1.1, 1.3.1

Austausch oder Nachbereitung bis 31.12.2025

Wiederholende Links mit identischem Text

2.4.4, 2.4.9

Anpassung der Linktexte bis 31.10.2025

Keine einfache Sprache

3.1.5 (empfohlen)

Ergänzung von Inhalten in einfacher Sprache bis 31.12.2025

 

Hinweis: Die vollständige barrierefreie Umstellung stellt für uns eine erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderung dar. Dennoch arbeiten wir kontinuierlich daran, alle relevanten Inhalte und Funktionen entsprechend anzupassen.

4. Barrierefreie Alternativen

Für die oben genannten Inhalte bieten wir folgende Alternativen an:

  • Zusendung in barrierefreier Form auf Anfrage per E‑Mail an presse@ludgerus-werk.de
  • Telefonische Auskunft unter 04442 - 93900

5. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt und zuletzt am 27.06.2025 überprüft. Grundlage war eine Selbstbewertung auf Basis der Kriterien der BITV 2.0.

6. Feedback- und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:

Mühlenstraße 2
49393 Lohne
Deutschland

7. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die nachfolgend genannte Schlichtungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
– bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen –
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527‑2805
E‑Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

20.07.25 01:08:43