Berufssprachkurse für Auszubildende
Sprachförderung für Auszubildende
Die Azubi-Berufssprachkurse begleiten Auszubildende während ihrer gesamten Ausbildungszeit. Der Unterricht orientiert sich an den konkreten sprachlichen Anforderungen des jeweiligen Ausbildungsberufs und vermittelt genau die Kompetenzen, die im Berufsalltag und in der Berufsschule benötigt werden.
Die Teilnehmer:innen erweitern ihren Wortschatz, verbessern ihre Kommunikationsfähigkeit und stärken ihre Lese- und Schreibkompetenzen. Gleichzeitig werden sie gezielt auf Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereitet.
Die Kurse tragen dazu bei, sprachliche Hürden abzubauen, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden und den erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu unterstützen.
Ablauf
Ein ausbildungsbegleitender Azubi-BSK umfasst in der Regel ein gesamtes Berufsschuljahr. Durch eine Reihung der Kurse kann eine Förderung über die gesamte Ausbildungsdauer erfolgen.
Ausbildungsabschnitt 1
(1. Lehrjahr): 70 – 150 UE
Ausbildungsabschnitt 2
(2. Lehrjahr): 70 – 150 UE
Ausbildungsabschnitt 3
(3. Lehrjahr): 70 – 150 UE
Die Azubi-BSK finden entweder in unseren Räumlichkeiten oder in digitaler Form statt. Auch ausbildungsvorbereitende Azubi-BSK sind möglich.
Zielgruppe
Teilnehmen können Auszubildende mit Migrationshintergrund, bei denen ein Sprachförderungsbedarf besteht, die einen Vertrag für eine duale Ausbildung mit einem Betrieb abgeschlossen haben und somit berufsschulpflichtig sind.
Das Angebot richtet sich an Auszubildende aller dualen Ausbildungsberufe, insbesondere in den Bereichen:
• Gewerbe, Handwerk und Technik
• Pflege
• Hotel und Gastronomie
• Lager und Logistik
Anmeldung
Der Antrag zur Teilnahme am Azubi-BSK ist von den Auszubildenden oder einer bevollmächtigten Person zu stellen. Eine Antragsstellung aus dem Ausland ist möglich. Wir beraten Auszubildende und Ausbildungsbetriebe persönlich und unterstützen bei der Beantragung sowie bei der Anmeldung zum passenden Kurs.
Kosten
Die Kosten für eine Teilnahme am Azubi-BSK einschließlich benötigter Lehr- und Lernmedien werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen. Eine Erstattung der Fahrtkosten ist zusätzlich möglich.
Wie Sie Ihre Auszubildenden unterstützen können
• Informieren Sie Ihre Auszubildenden über die Möglichkeit der Teilnahme am Azubi-BSK.
• Unterstützen Sie Ihre Auszubildenden aktiv bei der Antragsstellung.
• Als Ausbildungsbetrieb tragen Sie durch eine stundenweise Freistellung dazu bei, Überlastungen zu vermeiden, und unterstützen sie damit zusätzlich auf ihrem Weg zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss.

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