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Kinderbetreuung - eine neue Aufgabe?
Qualifizierung zur Kindestagespflegeperson

Sie haben gerne Kinder um sich?
Dann ist die Kindertagespflege für Menschen ohne pädagogische Ausbildung eine Möglichkeit, einen pädagogischen Beruf auszuüben und mit Kindern zu arbeiten.
Was ist Kindertagespflege?
In der Regel betreut eine „Tagesmutter“ oder ein „Tagesvater“ bis zu 5 Kinder im eigenen Haushalt bzw. in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.
Die kleine Gruppe und das familienähnliche Miteinander zeichnen die Kindertagespflege aus. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.
Qualifizierung
Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege ist, dass die Tagespflegebewerber*innen erfolgreich an einem Qualifizierungskurs teilgenommen haben. Der Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson (KTPP) wird regelmäßig von der Familienbildungsstätte des Ludgerus-Werkes in Zusammenarbeit mit dem Lohner Kindertagespflegebüro durchgeführt.
Er umfasst 160 Unterrichtsstunden (DJI- Curriculum) und beinhaltet u.a. folgende Themen:
- Erziehungsziele und Erziehungsfragen
- Entwicklungspsychologie
- Kommunikation mit den Eltern
- Rechtliche und finanzielle Grundlagen
Zusätzlich umfasst die Qualifizierung 9 Unterrichtsstunden „Erste Hilfe am Kind“ und eine Hospitation bei einer erfahrenen „Tagesmutter“.
Der Kurs schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit einem Zertifikat des Bundesverbandes Kindertagespflege ab. Das Zertifikat ist die Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis und eine anschließende konkrete Beschäftigung .
Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Mindestens einen Hauptschulabschluss
- Sprachprüfung Niveaustufe B2 für diejenigen, die ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erlangt haben

Kinderbetreuung - eine neue Aufgabe?
Qualifizierung zur Kindestagespflegeperson

Sie haben gerne Kinder um sich?
Dann ist die Kindertagespflege für Menschen ohne pädagogische Ausbildung eine Möglichkeit, einen pädagogischen Beruf auszuüben und mit Kindern zu arbeiten.
Was ist Kindertagespflege?
In der Regel betreut eine „Tagesmutter“ oder ein „Tagesvater“ bis zu 5 Kinder im eigenen Haushalt bzw. in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.
Die kleine Gruppe und das familienähnliche Miteinander zeichnen die Kindertagespflege aus. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.
Qualifizierung
Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege ist, dass die Tagespflegebewerber*innen erfolgreich an einem Qualifizierungskurs teilgenommen haben. Der Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson (KTPP) wird regelmäßig von der Familienbildungsstätte des Ludgerus-Werkes in Zusammenarbeit mit dem Lohner Kindertagespflegebüro durchgeführt.
Er umfasst 160 Unterrichtsstunden (DJI- Curriculum) und beinhaltet u.a. folgende Themen:
- Erziehungsziele und Erziehungsfragen
- Entwicklungspsychologie
- Kommunikation mit den Eltern
- Rechtliche und finanzielle Grundlagen
Zusätzlich umfasst die Qualifizierung 9 Unterrichtsstunden „Erste Hilfe am Kind“ und eine Hospitation bei einer erfahrenen „Tagesmutter“.
Der Kurs schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit einem Zertifikat des Bundesverbandes Kindertagespflege ab. Das Zertifikat ist die Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis und eine anschließende konkrete Beschäftigung .
Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Mindestens einen Hauptschulabschluss
- Sprachprüfung Niveaustufe B2 für diejenigen, die ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erlangt haben
28.04.24 00:58:52