Kinderbetreuung - eine neue Aufgabe?
Qualifizierung zur Kindestagespflegeperson
Sie haben gerne Kinder um sich?
Dann ist die Kindertagespflege für Menschen ohne pädagogische Ausbildung eine Möglichkeit, einen pädagogischen Beruf auszuüben und mit Kindern zu arbeiten.
Was ist Kindertagespflege?
In der Regel betreut eine „Tagesmutter“ oder ein „Tagesvater“ bis zu 5 Kinder im eigenen Haushalt bzw. in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.
Die kleine Gruppe und das familienähnliche Miteinander zeichnen die Kindertagespflege aus. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.
Qualifizierung
Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege ist, dass die Tagespflegebewerber*innen erfolgreich an einem Qualifizierungskurs teilgenommen haben. Der Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson (KTPP) wird regelmäßig von der Familienbildungsstätte des Ludgerus-Werkes in Zusammenarbeit mit dem Lohner Kindertagespflegebüro durchgeführt.
Er umfasst 160 Unterrichtsstunden (DJI- Curriculum) und beinhaltet u.a. folgende Themen:
- Erziehungsziele und Erziehungsfragen
- Entwicklungspsychologie
- Kommunikation mit den Eltern
- Rechtliche und finanzielle Grundlagen
Zusätzlich umfasst die Qualifizierung 9 Unterrichtsstunden „Erste Hilfe am Kind“ und eine Hospitation bei einer erfahrenen „Tagesmutter“.
Der Kurs schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit einem Zertifikat des Bundesverbandes Kindertagespflege ab. Das Zertifikat ist die Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis und eine anschließende konkrete Beschäftigung .
Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Mindestens einen Hauptschulabschluss
- Sprachprüfung Niveaustufe B2 für diejenigen, die ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erlangt haben
Dann ist die Kindertagespflege für Menschen ohne pädagogische Ausbildung eine Möglichkeit, einen pädagogischen Beruf auszuüben und mit Kindern zu arbeiten.
Was ist Kindertagespflege?
In der Regel betreut eine „Tagesmutter“ oder ein „Tagesvater“ bis zu 5 Kinder im eigenen Haushalt bzw. in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.
Die kleine Gruppe und das familienähnliche Miteinander zeichnen die Kindertagespflege aus. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.
Qualifizierung
Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege ist, dass die Tagespflegebewerber*innen erfolgreich an einem Qualifizierungskurs teilgenommen haben. Der Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson (KTPP) wird regelmäßig von der Familienbildungsstätte des Ludgerus-Werkes in Zusammenarbeit mit dem Lohner Kindertagespflegebüro durchgeführt.
Er umfasst 160 Unterrichtsstunden (DJI- Curriculum) und beinhaltet u.a. folgende Themen:
- Erziehungsziele und Erziehungsfragen
- Entwicklungspsychologie
- Kommunikation mit den Eltern
- Rechtliche und finanzielle Grundlagen
Zusätzlich umfasst die Qualifizierung 9 Unterrichtsstunden „Erste Hilfe am Kind“ und eine Hospitation bei einer erfahrenen „Tagesmutter“.
Der Kurs schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit einem Zertifikat des Bundesverbandes Kindertagespflege ab. Das Zertifikat ist die Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis und eine anschließende konkrete Beschäftigung .
Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Mindestens einen Hauptschulabschluss
- Sprachprüfung Niveaustufe B2 für diejenigen, die ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erlangt haben
Kinderbetreuung - eine neue Aufgabe?
Qualifizierung zur Kindestagespflegeperson
Sie haben gerne Kinder um sich?
Dann ist die Kindertagespflege für Menschen ohne pädagogische Ausbildung eine Möglichkeit, einen pädagogischen Beruf auszuüben und mit Kindern zu arbeiten.
Was ist Kindertagespflege?
In der Regel betreut eine „Tagesmutter“ oder ein „Tagesvater“ bis zu 5 Kinder im eigenen Haushalt bzw. in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.
Die kleine Gruppe und das familienähnliche Miteinander zeichnen die Kindertagespflege aus. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.
Qualifizierung
Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege ist, dass die Tagespflegebewerber*innen erfolgreich an einem Qualifizierungskurs teilgenommen haben. Der Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson (KTPP) wird regelmäßig von der Familienbildungsstätte des Ludgerus-Werkes in Zusammenarbeit mit dem Lohner Kindertagespflegebüro durchgeführt.
Er umfasst 160 Unterrichtsstunden (DJI- Curriculum) und beinhaltet u.a. folgende Themen:
- Erziehungsziele und Erziehungsfragen
- Entwicklungspsychologie
- Kommunikation mit den Eltern
- Rechtliche und finanzielle Grundlagen
Zusätzlich umfasst die Qualifizierung 9 Unterrichtsstunden „Erste Hilfe am Kind“ und eine Hospitation bei einer erfahrenen „Tagesmutter“.
Der Kurs schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit einem Zertifikat des Bundesverbandes Kindertagespflege ab. Das Zertifikat ist die Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis und eine anschließende konkrete Beschäftigung .
Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Mindestens einen Hauptschulabschluss
- Sprachprüfung Niveaustufe B2 für diejenigen, die ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erlangt haben
Dann ist die Kindertagespflege für Menschen ohne pädagogische Ausbildung eine Möglichkeit, einen pädagogischen Beruf auszuüben und mit Kindern zu arbeiten.
Was ist Kindertagespflege?
In der Regel betreut eine „Tagesmutter“ oder ein „Tagesvater“ bis zu 5 Kinder im eigenen Haushalt bzw. in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.
Die kleine Gruppe und das familienähnliche Miteinander zeichnen die Kindertagespflege aus. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.
Qualifizierung
Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege ist, dass die Tagespflegebewerber*innen erfolgreich an einem Qualifizierungskurs teilgenommen haben. Der Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson (KTPP) wird regelmäßig von der Familienbildungsstätte des Ludgerus-Werkes in Zusammenarbeit mit dem Lohner Kindertagespflegebüro durchgeführt.
Er umfasst 160 Unterrichtsstunden (DJI- Curriculum) und beinhaltet u.a. folgende Themen:
- Erziehungsziele und Erziehungsfragen
- Entwicklungspsychologie
- Kommunikation mit den Eltern
- Rechtliche und finanzielle Grundlagen
Zusätzlich umfasst die Qualifizierung 9 Unterrichtsstunden „Erste Hilfe am Kind“ und eine Hospitation bei einer erfahrenen „Tagesmutter“.
Der Kurs schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit einem Zertifikat des Bundesverbandes Kindertagespflege ab. Das Zertifikat ist die Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis und eine anschließende konkrete Beschäftigung .
Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Mindestens einen Hauptschulabschluss
- Sprachprüfung Niveaustufe B2 für diejenigen, die ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erlangt haben
-
Gebührkostenfrei für Teilnehmer/*Innen aus Lohne
-
Kursnummer: 05C04
Periode 2024 -
StartDi. 10.09.2024
09:00 UhrEndeDi. 10.09.2024
11:30 Uhr
Hinweis: Lehrgang
Plätze:
min. 8 /
max. 15
Noch genug Plätze frei
Noch genug Plätze frei
Dozent*in:
Anne Zerhusen
Christine Bartel
Dorit Sabine Beutel
Karola Fössing
Geschäftsstelle: Lohne
Ludgerus-Werk e.V.
Brinkstr. 41
49393 Lohne
AbH S008 S008
Ludgerus-Werk e.V.
Mühlenstr. 2
49393 Lohne
außer Haus
Ludgerus-Werk e.V.
Mühlenstr. 2
49393 Lohne
Eltern-Kind-Raum R023
Ludgerus-Werk e.V.
Mühlenstr. 2
49393 Lohne
R124 OG R124
Ludgerus-Werk e.V.
Mühlenstr. 2
49393 Lohne
Küche R103