Industriemeister Kunststoff/Kautschuk
2023/2026
Zielgruppe:
Berufstätige aus dem Bereich Kunststoff/Kautschuk, die einen beruflichen Aufstieg beabsichtigen.
Voraussetzung:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
(1) Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Handlungsspezifische Qualifikationen:
1. Das Ablegen des Prüfungsteils ,Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen‘, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz (1) Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzun¬gen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Spätestens zur Prüfung zu den ,Handlungsspezifischen Qualifika¬tionen‘ muss der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AdA) durch Prüfung nachgewiesen worden sein.
Ziele:
Dieser Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister Kunststoff/Kautschuk.
Teil I A Ausbildung der Ausbilder (AdA)
-Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
-Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
-Ausbildung durchführen
-Ausbildung abschließen
Teil II B. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)
-Rechtsbewusstes Handeln
-Betriebswirtschaftliches Handeln
-Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
-Zusammenarbeit im Betrieb
-Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Teil III C. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
1. Handlungsbereich Kunststofftechnik
-Betriebstechnik
-Werkstoffe
-Produktionsprozesse
-Wahlpflichtschwerpunkte:
a. Bearbeitungstechnik
b. Verarbeitungstechnik
c. Kautschuktechnik oder
d. Faserverbundtechnik
2. Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
3. Handlungsbereich Führung und Personal
-Personalführung
-Personalentwicklung
-Qualitätsmanagement
Berufstätige aus dem Bereich Kunststoff/Kautschuk, die einen beruflichen Aufstieg beabsichtigen.
Voraussetzung:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
(1) Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Handlungsspezifische Qualifikationen:
1. Das Ablegen des Prüfungsteils ,Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen‘, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz (1) Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzun¬gen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Spätestens zur Prüfung zu den ,Handlungsspezifischen Qualifika¬tionen‘ muss der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AdA) durch Prüfung nachgewiesen worden sein.
Ziele:
Dieser Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister Kunststoff/Kautschuk.
Teil I A Ausbildung der Ausbilder (AdA)
-Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
-Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
-Ausbildung durchführen
-Ausbildung abschließen
Teil II B. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)
-Rechtsbewusstes Handeln
-Betriebswirtschaftliches Handeln
-Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
-Zusammenarbeit im Betrieb
-Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Teil III C. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
1. Handlungsbereich Kunststofftechnik
-Betriebstechnik
-Werkstoffe
-Produktionsprozesse
-Wahlpflichtschwerpunkte:
a. Bearbeitungstechnik
b. Verarbeitungstechnik
c. Kautschuktechnik oder
d. Faserverbundtechnik
2. Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
3. Handlungsbereich Führung und Personal
-Personalführung
-Personalentwicklung
-Qualitätsmanagement
Industriemeister Kunststoff/Kautschuk
2023/2026
Zielgruppe:
Berufstätige aus dem Bereich Kunststoff/Kautschuk, die einen beruflichen Aufstieg beabsichtigen.
Voraussetzung:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
(1) Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Handlungsspezifische Qualifikationen:
1. Das Ablegen des Prüfungsteils ,Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen‘, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz (1) Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzun¬gen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Spätestens zur Prüfung zu den ,Handlungsspezifischen Qualifika¬tionen‘ muss der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AdA) durch Prüfung nachgewiesen worden sein.
Ziele:
Dieser Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister Kunststoff/Kautschuk.
Teil I A Ausbildung der Ausbilder (AdA)
-Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
-Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
-Ausbildung durchführen
-Ausbildung abschließen
Teil II B. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)
-Rechtsbewusstes Handeln
-Betriebswirtschaftliches Handeln
-Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
-Zusammenarbeit im Betrieb
-Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Teil III C. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
1. Handlungsbereich Kunststofftechnik
-Betriebstechnik
-Werkstoffe
-Produktionsprozesse
-Wahlpflichtschwerpunkte:
a. Bearbeitungstechnik
b. Verarbeitungstechnik
c. Kautschuktechnik oder
d. Faserverbundtechnik
2. Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
3. Handlungsbereich Führung und Personal
-Personalführung
-Personalentwicklung
-Qualitätsmanagement
Berufstätige aus dem Bereich Kunststoff/Kautschuk, die einen beruflichen Aufstieg beabsichtigen.
Voraussetzung:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
(1) Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Handlungsspezifische Qualifikationen:
1. Das Ablegen des Prüfungsteils ,Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen‘, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz (1) Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzun¬gen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Spätestens zur Prüfung zu den ,Handlungsspezifischen Qualifika¬tionen‘ muss der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AdA) durch Prüfung nachgewiesen worden sein.
Ziele:
Dieser Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister Kunststoff/Kautschuk.
Teil I A Ausbildung der Ausbilder (AdA)
-Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
-Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
-Ausbildung durchführen
-Ausbildung abschließen
Teil II B. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)
-Rechtsbewusstes Handeln
-Betriebswirtschaftliches Handeln
-Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
-Zusammenarbeit im Betrieb
-Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Teil III C. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
1. Handlungsbereich Kunststofftechnik
-Betriebstechnik
-Werkstoffe
-Produktionsprozesse
-Wahlpflichtschwerpunkte:
a. Bearbeitungstechnik
b. Verarbeitungstechnik
c. Kautschuktechnik oder
d. Faserverbundtechnik
2. Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
3. Handlungsbereich Führung und Personal
-Personalführung
-Personalentwicklung
-Qualitätsmanagement
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Gebühr4.980,00 €4.980,00 € (ohne Teil A) Ausbildung der Ausbilder
-
Kursnummer: 05A02
Periode 2023 -
StartDi. 05.09.2023
18:00 UhrEndeDi. 05.09.2023
21:15 Uhr
Unterrichtstage:
dienstags, 18:00 - 21:15 Uhr
samstags, 08:00 - 13:00 Uhr
Gesamtumfang: ca. 1.000 UStd.
Plätze:
min. 8 /
max. 24
Noch genug Plätze frei
Noch genug Plätze frei
Geschäftsstelle: Lohne
Ludgerus-Werk e.V.
Mühlenstr. 2
49393 Lohne
R125 OG R125