Am 12.05.2025 informieren die Malteser in einer Infoveranstaltung über den Hausnotruf im Ludgerus-Werk in Lohne. Ein Sturz, ein plötzlicher Schwächeanfall oder Schlimmeres – mit dem Alter steigt die Sorge vor den kleinen oder großen Notfällen im Alltag. Ein unbeschwertes Leben zu Hause ist dennoch möglich – auch wenn aus der Familie oder dem Bekanntenkreis schnelle Hilfe nicht immer verfügbar ist. Mit dem Hausnotruf der Malteser lässt sich der Bedarf, rund um die Uhr, schnell und einfach professionelle Hilfe auf Knopfdruck anfordern. Dazu muss das Telefon nicht immer griffbereit sein: Das kleine, handliche Hausnotruf-Gerät kann unauffällig wie eine Armbanduhr am Handgelenk getragen werden oder auf Wunsch auch als Halskette. In einer Informationsveranstaltung im Ludgerus-Werk in Lohne zeigen die Malteser am 12.05.2025 die einfache Bedienung und die Vorteile des Hausnotrufes und informieren über die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Alle Interessierten sind hierzu eingeladen – nicht nur direkt Betroffene, sondern auch Angehörige, die ihren Liebsten durch den Hausnotruf zusätzlich abgesichert wissen wollen. Denn nahezu alle Senioren wünschen sich, im Alter selbstbestimmt zu Hause leben zu können. Der Malteser Hausnotruf gibt dabei zusätzliche Sicherheit, um für den Fall der Fälle vorzusorgen.
Wozu eigentlich eine Patientenverfügung? Für viele Menschen gehört es zu den schwersten Fragen im Leben, sich zu entscheiden, wie sie behandelt werden möchten in Zeiten schwerer, unwiderruflicher oder gar todbringender Erkrankungen. Wir alle – gleich welchen Alters – können unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation gelangen, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. In akuter Lebensgefahr, in der kein Aufschub möglich ist, darf auch ohne persönliche Zustimmung ärztlich gehandelt werden. Müssen jedoch bei Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden, muss entweder der (mutmaßliche) Wille durch eine Patientenverfügung und Bevollmächtigte ermittelt oder der Betreuungsrichter gerufen werden. Dieser oder ein durch ihn bestellter Betreuer, der sie wahrscheinlich nicht kennt, entscheidet dann für Sie. Selbstverständlich sind auch Betreuungsrichter und Betreuer gehalten, dem mutmaßlichen Patientenwillen nach zu entscheiden. Doch ohne konkrete Anhaltspunkte ist dies fast unmöglich. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig über mögliche Vorsorgeregelungen zu informieren. Seit vielen Jahren bietet die Malteser-Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung die Möglichkeit, präzise Behandlungswünsche für bestimmte Situationen zu formulieren, in denen sich der Einzelne selbst nicht mehr dazu äußern kann.
Wozu eigentlich eine Patientenverfügung? Für viele Menschen gehört es zu den schwersten Fragen im Leben, sich zu entscheiden, wie sie behandelt werden möchten in Zeiten schwerer, unwiderruflicher oder gar todbringender Erkrankungen. Wir alle – gleich welchen Alters – können unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation gelangen, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. In akuter Lebensgefahr, in der kein Aufschub möglich ist, darf auch ohne persönliche Zustimmung ärztlich gehandelt werden. Müssen jedoch bei Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden, muss entweder der (mutmaßliche) Wille durch eine Patientenverfügung und Bevollmächtigte ermittelt oder der Betreuungsrichter gerufen werden. Dieser oder ein durch ihn bestellter Betreuer, der sie wahrscheinlich nicht kennt, entscheidet dann für Sie. Selbstverständlich sind auch Betreuungsrichter und Betreuer gehalten, dem mutmaßlichen Patientenwillen nach zu entscheiden. Doch ohne konkrete Anhaltspunkte ist dies fast unmöglich. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig über mögliche Vorsorgeregelungen zu informieren. Seit vielen Jahren bietet die Malteser-Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung die Möglichkeit, präzise Behandlungswünsche für bestimmte Situationen zu formulieren, in denen sich der Einzelne selbst nicht mehr dazu äußern kann.