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Workshop Patientenverfügung
in Kooperation mit den Maltesern

Wozu eigentlich eine Patientenverfügung?
Für viele Menschen gehört es zu den schwersten Fragen im Leben, sich zu entscheiden, wie sie behandelt werden möchten in Zeiten schwerer, unwiderruflicher oder gar todbringender Erkrankungen.
Wir alle – gleich welchen Alters – können unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation gelangen, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. In akuter Lebensgefahr, in der kein Aufschub möglich ist, darf auch ohne persönliche Zustimmung ärztlich gehandelt werden. Müssen jedoch bei Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden, muss entweder der (mutmaßliche) Wille durch eine Patientenverfügung und Bevollmächtigte ermittelt oder der Betreuungsrichter gerufen werden. Dieser oder ein durch ihn bestellter Betreuer, der sie wahrscheinlich nicht kennt, entscheidet dann für Sie. Selbstverständlich sind auch Betreuungsrichter und Betreuer gehalten, dem mutmaßlichen Patientenwillen nach zu entscheiden. Doch ohne konkrete Anhaltspunkte ist dies fast unmöglich.
Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig über mögliche Vorsorgeregelungen zu informieren.
Seit vielen Jahren bietet die Malteser-Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung die Möglichkeit, präzise Behandlungswünsche für bestimmte Situationen zu formulieren, in denen sich der Einzelne selbst nicht mehr dazu äußern kann.

Workshop Patientenverfügung
in Kooperation mit den Maltesern

Wozu eigentlich eine Patientenverfügung?
Für viele Menschen gehört es zu den schwersten Fragen im Leben, sich zu entscheiden, wie sie behandelt werden möchten in Zeiten schwerer, unwiderruflicher oder gar todbringender Erkrankungen.
Wir alle – gleich welchen Alters – können unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation gelangen, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. In akuter Lebensgefahr, in der kein Aufschub möglich ist, darf auch ohne persönliche Zustimmung ärztlich gehandelt werden. Müssen jedoch bei Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden, muss entweder der (mutmaßliche) Wille durch eine Patientenverfügung und Bevollmächtigte ermittelt oder der Betreuungsrichter gerufen werden. Dieser oder ein durch ihn bestellter Betreuer, der sie wahrscheinlich nicht kennt, entscheidet dann für Sie. Selbstverständlich sind auch Betreuungsrichter und Betreuer gehalten, dem mutmaßlichen Patientenwillen nach zu entscheiden. Doch ohne konkrete Anhaltspunkte ist dies fast unmöglich.
Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig über mögliche Vorsorgeregelungen zu informieren.
Seit vielen Jahren bietet die Malteser-Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung die Möglichkeit, präzise Behandlungswünsche für bestimmte Situationen zu formulieren, in denen sich der Einzelne selbst nicht mehr dazu äußern kann.
  • Gebühr
    Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich
  • Kursnummer: 25-06A10b
    Periode 2025
  • Start
    Mi. 29.10.2025
    17:30 Uhr
    Ende
    Mi. 29.10.2025
    20:30 Uhr
  • 1 Termin / 4 Ustd.
    Dozent*in:
    Insa Kanne-Hunfeld
    Geschäftsstelle: Lohne
01.05.25 20:45:11